Elterngeld soll einfacher werden – was der Bundesrat am 25. September berät

Text-Cover der Rubrik Familie & Geld: Elterngeld – Was wird einfacher? Länderinitiative zum Elterngeld vereinfachen im Bundesrat. KI-generiertes Hintergrundbild.

Elterngeld gilt als eines der kompliziertesten Antragsverfahren im Sozialrecht. Am 25. September 2026 befasst sich der Bundesrat mit einer Initiative aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, die das ändern will. Ein Gesetz wird an diesem Tag nicht beschlossen – die Länder fordern die Bundesregierung auf, tätig zu werden.

Die Länder wollen das Elterngeld vereinfachen, nicht ausbauen: Ihr Vorstoß zielt auf das Verfahren, nicht auf die Höhe der Leistung. Konkret heißt das weniger Nachweise, klarere Fristen und ein Antrag, der ohne Beratung auskommt. Ob sich das Elterngeld vereinfachen lässt, entscheidet am Ende der Bundestag – der Bundesrat kann am 25. September nur eine Entschließung beschließen.

Auf einen Blick

  • Die Länder wollen das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vereinfachen und entbürokratisieren (Entschließungsantrag, Drucksache 384/26).
  • Konkrete Vorschläge: die Anrechnung anderer Einnahmen vereinfachen, das Elterngeld nach Kalendermonaten statt nach Lebensmonaten berechnen und den einheitlichen Antrag deutlich vereinfachen.
  • Eine Entschließung ist unverbindlich. Ob und wie die Bundesregierung sie aufgreift, steht in ihrem Ermessen.
  • FAKT: Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich (§ 2 BEEG).

Worüber der Bundesrat am 25. September entscheidet

Die 1068. Sitzung des Bundesrates hat knapp 90 Tagesordnungspunkte, darunter 13 Entschließungsanträge der Länder. Einer davon betrifft den Bürokratieabbau beim Elterngeld. Der Antrag stammt von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und liegt als Drucksache 384/26 vor.

Was die Länder am Elterngeld kritisieren

Die Regeln zum Elterngeld seien mittlerweile sehr komplex und stark auf Einzelfälle ausgerichtet, argumentieren die Länder. Ursache seien die vielschichtigen Ziele des Gesetzes und der Anspruch, unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht zu werden. Die Folge seien Anträge, Bearbeitung und Bewilligung, die „häufig kompliziert, bürokratisch und beratungsintensiv” seien – mit längeren Bearbeitungszeiten und höherer Fehleranfälligkeit. In der Praxis bedeutet das für Familien: viele Nachweise, Rückfragen und Wartezeit, gerade in der ersten Zeit mit einem Baby.

Die konkreten Vorschläge

  • Anrechnung anderer Einnahmen vereinfachen. Heute werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, aber auch bestimmte andere Einnahmen gegengerechnet. Die Länder halten das für zu feinteilig.
  • Kalendermonate statt Lebensmonate. Aktuell rechnet das Gesetz in Lebensmonaten des Kindes – der Zeitraum von einem Geburtstag bis zum Tag vor dem nächsten. Kalendermonate entsprechen dagegen dem Monatsersten bis zum Monatsende. Der Wechsel würde Bezugszeiträume und Antragsfristen an die gewohnte Monatslogik angleichen.
  • Den bundeseinheitlichen Antrag deutlich vereinfachen. Vorgeschlagen ist, gemeinsam mit den Ländern ein Konzept zu entwickeln, damit der Antrag kürzer und verständlicher wird.
  • Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz insgesamt vereinfachen, auch im Rahmen der bereits geplanten Änderungen.

Was heute im Gesetz steht

  • Elterngeld beträgt 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt. Für Einkommen oberhalb von 1.200 Euro sinkt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je zwei Euro darüber, bis auf 65 Prozent (§ 2 BEEG).
  • Gezahlt wird bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich, mindestens 300 Euro (§ 2 BEEG).
  • Kein Elterngeld erhält, wer im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielt hat (§ 1 Absatz 8 BEEG). Diese Grenze wurde für Geburten ab dem 1. April 2025 abgesenkt.

Warum eine Entschließung noch kein neues Gesetz ist

Eine Entschließung des Bundesrates ist eine politische Aufforderung, kein Rechtsakt. Sie wird der Bundesregierung zugeleitet, die darüber im eigenen Ermessen entscheidet. Selbst wenn die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift, folgen Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat – mit entsprechender Vorlaufzeit. Familien, die 2026 oder Anfang 2027 Elterngeld beantragen, werden nach der heute geltenden Rechtslage geprüft.

Offene Punkte

  • Der Ausgang der Abstimmung am 25. September 2026 ist offen; Entschließungen werden nicht immer einstimmig gefasst.
  • Eine Kostenfolgeabschätzung für die vorgeschlagenen Vereinfachungen liegt nicht vor.
  • Ob der Wechsel von Lebens- zu Kalendermonaten für manche Eltern zu kürzeren Bezugszeiträumen führen würde, ist in den veröffentlichten Unterlagen nicht dargestellt.

Was Eltern jetzt wissen sollten

Für laufende Anträge ändert sich durch die Bundesratssitzung nichts. Wer Elterngeld beantragt, sollte weiterhin innerhalb der Fristen des geltenden Rechts handeln: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des Antrags gezahlt. Weitere Informationen erhalten Eltern bei den zuständigen Elterngeldstellen der Länder.

Häufige Fragen

Warum wollen die Länder das Elterngeld vereinfachen?

Weil das Verfahren nach ihrer Darstellung komplex und beratungsintensiv geworden ist: Anträge, Nachweise und Rückfragen kosten Eltern Zeit und den Verwaltungen Personal. Das Elterngeld vereinfachen heißt für die Länder deshalb weniger Einzelfallprüfung, klarere Fristen und ein kürzerer Antrag.

Was müsste passieren, damit sich das Elterngeld vereinfachen lässt?

Der Bundesrat kann am 25. September 2026 nur eine Entschließung beschließen – eine politische Aufforderung. Damit daraus Recht wird, muss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, das Kabinett muss zustimmen, danach entscheiden Bundestag und Bundesrat. Bis dahin bleibt es beim geltenden Recht. Realistisch lässt sich das Elterngeld vereinfachen damit nicht vor 2027.

Ändert sich für laufende Anträge etwas?

Nein. Wer 2026 oder Anfang 2027 Elterngeld beantragt, wird vollständig nach der geltenden Rechtslage geprüft. Auch die Frist bleibt: rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des Antrags. Wer das Elterngeld vereinfachen will, muss also auf ein Gesetz warten – die Sitzung am 25. September ändert für Antragsteller nichts.

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Quellen

  • Bundesrat, 1068. Sitzung am 25. September 2026, BundesratKOMPAKT und Tagesordnung (Stand 15. September 2026)
  • Entschließungsantrag Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 384/26
  • § 1 BEEG (Anspruchsberechtigte, Einkommensgrenze 175.000 Euro in Absatz 8), § 2 BEEG (Höhe des Elterngeldes, 67 Prozent, 300 bis 1.800 Euro) – gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19. September 2026
  • Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, Hinweise zu Elterngeld-Änderungen ab 1. April 2025

Alle Angaben mit Stand 19. September 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag beschreibt Beschlüsse und Entwürfe mit Quellenangabe. Er bewertet keine Parteien und enthält keine Wahlempfehlung.

KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.

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