Kindergeld 2027: 267 Euro je Kind – was Familien wirklich mehr haben

Text-Cover der Rubrik Familie & Geld: Kindergeld 2027 – 267 Euro. Was beschlossen ist und was nur geplant ist. KI-generiertes Hintergrundbild.

Beim Kindergeld liegen zwei verschiedene Vorgänge gleichzeitig auf dem Tisch: eine Vereinfachung, die der Bundestag bereits beschlossen hat, und eine Erhöhung, die bislang nur ein Gesetzentwurf ist. Wer beides vermischt, kommt zu falschen Zahlen. Wir trennen es und rechnen nach, was bei einer Familie mit zwei Kindern ankommt.

Zwei Termine entscheiden über das Kindergeld 2027: die Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 und der 1. Januar 2027, an dem die Vereinfachung in Kraft treten soll. Beim Kindergeld 2027 treffen damit eine beschlossene Verfahrensänderung und eine geplante Erhöhung aufeinander – wir halten beides getrennt.

Auf einen Blick

  • FAKT: Das Kindergeld beträgt derzeit 259 Euro je Kind und Monat (§ 66 Absatz 1 EStG).
  • BESCHLOSSEN: Kindergeld ohne Antrag ab 2027. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 zugestimmt, der Bundesrat entscheidet am 25. September 2026.
  • PLAN: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 2. September 2026 sieht 267 Euro ab 2027 und 272 Euro ab 2028 vor – beschlossen ist das noch nicht.
  • PROGNOSE: Die Bundesregierung nennt für eine Familie mit zwei Kindern und rund 60.000 Euro Haushaltseinkommen mehr als 600 Euro Entlastung pro Jahr ab 2028.

Kennzeichnung in diesem Beitrag: FAKT = geltendes Recht. BESCHLOSSEN = vom Bundestag verabschiedet, aber noch nicht in Kraft. PLAN = Gesetzentwurf oder Koalitionsbeschluss, parlamentarisches Verfahren läuft. PROGNOSE = Zahl einer Quelle, nicht unabhängig nachgerechnet.

Was heute gilt

Kindergeld wird für jedes Kind gezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Der Betrag ist seit 2026 auf 259 Euro monatlich festgelegt. Ausgezahlt wird es als Steuervergütung monatlich (§ 31 Satz 3 EStG). Für zwei Kinder sind das 518 Euro im Monat, 6.216 Euro im Jahr.

Seit dem 1. Januar 2026 enthält § 66 EStG in Absatz 3 eine Kopplung: Werden die Kinderfreibeträge angehoben, wird auch das Kindergeld entsprechend erhöht und auf volle Euro kaufmännisch gerundet. Diese Regelung stammt aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 und damit aus der Zeit vor der Bundestagswahl 2025.

BESCHLOSSEN: Kindergeld ohne Antrag ab 2027

Am 9. Juli 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses angenommen (Drucksachen 21/5874 und 21/6979). Laut Artikel 3 des Entwurfs soll es zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Bundesrat befasst sich am 25. September 2026 damit.

Die Details sind wichtig, weil viele Berichte sie weglassen:

  • Die erste Stufe gilt ab dem zweiten Kind. Für erstgeborene Kinder ist eine zweite Ausbaustufe vorgesehen.
  • Voraussetzung ist, dass der Familienkasse alle entscheidungserheblichen Tatsachen vorliegen, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen, eine Kontoverbindung vorliegt, das Kind inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil inländisch erwerbstätig ist.
  • Einen Rechtsanspruch auf die automatische Zahlung gibt es ausdrücklich nicht. Der Entwurf formuliert: „Ein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung soll für die kindergeldberechtigten Personen daher nicht normiert werden.”
  • Der bürokratische Nutzen ist im Entwurf selbst beziffert: Entlastung der Bürger um 204.533 Stunden und 153.400 Euro Sachaufwand pro Jahr, gerechnet auf Grundlage von rund 735.000 Kindergeldanträgen jährlich (Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre).

PLAN: Die Erhöhung auf 267 und 272 Euro

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Vorgesehen sind laut Bundesregierung:

  • Kindergeld: 267 Euro ab 2027, 272 Euro ab 2028 (je Kind und Monat)
  • Kinderfreibeträge: 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028)
  • Grundfreibetrag: 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028)
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.430 Euro
  • Sonn- und Feiertagszuschläge: begünstigt bis 75 Euro Stundenlohn (bisher 50 Euro)
  • Steuertarif: Der Spitzensteuersatz soll erst ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen

Finanziert werden soll das unter anderem über den früher greifenden Reichensteuersatz und eine Kürzung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Die Bundesregierung beziffert das Entlastungsvolumen auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr, die volle Wirkung soll 2028 eintreten.

Nachgerechnet: Familie mit zwei Kindern

Annahme: zwei kindergeldberechtigte Kinder, Kindergeldbezug, keine weiteren Leistungen betrachtet.

  • 2026: 2 × 259 = 518 Euro monatlich, 6.216 Euro jährlich
  • 2027: 2 × 267 = 534 Euro monatlich, 6.408 Euro jährlich – 192 Euro mehr als 2026
  • 2028: 2 × 272 = 544 Euro monatlich, 6.528 Euro jährlich – 312 Euro mehr als 2026

Aus der Steuer kommt bei mittleren Einkommen in der Regel nichts obendrauf: Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt von Amts wegen (§ 31 EStG). Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 je Kind 4.878 Euro – 3.414 Euro für das sächliche Existenzminimum und 1.464 Euro für Betreuungs- und Erziehungsbedarf (§ 32 Absatz 6 EStG). Bei zusammen veranlagten Eltern wird er verdoppelt und liegt damit bei 9.756 Euro je Kind. Er erhöht die Steuerersparnis nur dann, wenn er den Vorteil des Kindergeldes übersteigt.

Was die Bundesregierung rechnet

Das Bundesfinanzministerium nennt Beispielhaushalte mit zwei Kindern, Entlastung jeweils ab 2028 gegenüber heute:

  • Pflegekraft und Busfahrer, je 2.800 Euro brutto: rund 632 Euro im Jahr
  • Erzieherin und Elektriker, je 3.200 Euro brutto: rund 642 Euro im Jahr
  • Lehrerin und Ingenieur, je 5.000 Euro brutto: rund 678 Euro im Jahr
  • Alleinerziehende Pflegekraft, 2.800 Euro brutto: rund 468 Euro im Jahr
  • Alleinerziehende Erzieherin, 3.200 Euro brutto: rund 471 Euro im Jahr
  • Alleinerziehende Lehrerin, 5.000 Euro brutto: rund 496 Euro im Jahr

Diese Beträge enthalten die Erhöhung des Kindergeldes und die Steuerwirkung aus Grundfreibetrag, Tarif und Pauschbetrag zusammen. Eine Aufschlüsselung, welcher Anteil davon Kindergeld und welcher Steuer ist, veröffentlicht das Ministerium nicht.

Was in den Wahlprogrammen dazu stand

  • CDU/CSU, Wahlprogramm 2025, Seite 63: „Unser Ziel ist, den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern zu entwickeln. Entsprechend heben wir auch das Kindergeld an, das künftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt werden soll.” Die Automatik ist beschlossen, die Anhebung ist als Gesetzentwurf vorgelegt.
  • Bündnis 90/Die Grünen, Regierungsprogramm 2025, Seite 81: die Höhe des Kindergeldes solle gesetzlich an die regelmäßige Erhöhung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Eine solche Kopplung enthält § 66 Absatz 3 EStG seit dem 1. Januar 2026 – sie ist damit älter als die aktuelle Debatte.
  • SPD, Regierungsprogramm 2025, Seite 27: verweist auf bereits erreichte Erhöhungen von Kindergeld und Kinderzuschlag.
  • FDP, Wahlprogramm 2025: In der Volltextsuche findet sich kein Satz zum Kindergeld; der Schwerpunkt liegt bei Grundfreibetrag, Chancentarif und steuerfreien Überstundenzuschlägen.
  • AfD, Wahlprogramm 2025, Seite 150: steuerliches Familiensplitting und Anhebung des Kinderfreibetrages. Zum antragslosen Kindergeld erklärte Kay Gottschalk (AfD) am 9. Juli 2026 im Bundestag, man könne nicht zustimmen, die Missbrauchsrisiken seien zu hoch.
  • Die Linke, Wahlprogramm 2025: fordert eine Kindergrundsicherung und will das Kindergeld nicht mehr vollständig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.
  • BSW, Wahlprogramm 2025, Seite 25: kritisiert, dass der steuerliche Freibetrag eines Chefarztes für seine Kinder höher wiegt als das Kindergeld, das eine Krankenschwester erhält.

Dieser Beitrag bewertet diese Positionen nicht und enthält keine Wahlempfehlung.

Offene Punkte

  • Die Erhöhung auf 267 und 272 Euro ist nicht beschlossen. Der Bundesrat muss auch der Steuerreform zustimmen; Zahlen können sich im Verfahren noch ändern.
  • Die Bundesregierung nennt die Werte „voraussichtlich” und verweist auf den Existenzminimumbericht.
  • Wie sich eine höhere Kindergeldzahlung auf Kinderzuschlag und Wohngeld auswirkt, ist in den vorliegenden Primärquellen nicht dargestellt.
  • Die zweite Stufe des antragslosen Verfahrens für erstgeborene Kinder ist zeitlich nicht festgelegt.

Was Familien jetzt nicht tun müssen

Solange das Gesetz nicht in Kraft ist, muss Kindergeld weiterhin beantragt werden. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss für eine Erhöhung nichts unternehmen – sie wird von der Familienkasse automatisch berücksichtigt. Wer die Details nachlesen will: Die Bundestagsdrucksache 21/5874, die Pressemitteilung der Bundesregierung vom 2. September 2026 und die Seiten des Bundesfinanzministeriums sind öffentlich zugänglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Kindergeld 2027 je Kind?

Der Gesetzentwurf vom 2. September 2026 nennt 267 Euro im Monat ab 2027 und 272 Euro ab 2028 – gegenüber 259 Euro im Jahr 2026 sind das 8 Euro mehr je Kind ab 2027 und 13 Euro mehr ab 2028. Beschlossen ist Kindergeld 2027 in dieser Höhe noch nicht.

Wann kommt Kindergeld 2027 ohne Antrag?

Das antragslose Verfahren hat der Bundestag am 9. Juli 2026 beschlossen, in Kraft treten soll es am 1. Januar 2027; der Bundesrat entscheidet am 25. September 2026. Für die meisten Familien hieße das: Kindergeld 2027 kommt automatisch, ohne neuen Antrag.

Muss ich für Kindergeld 2027 etwas tun?

Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen: nein, die Familienkasse passt laufende Zahlungen selbst an. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, muss ihn weiterhin stellen – das bleibt auch bei Kindergeld 2027 so, weil das antragslose Verfahren nur bestehende Fälle erfasst.

Was passiert, wenn der Bundesrat nicht zustimmt?

Dann tritt die Vereinfachung nicht wie geplant in Kraft. Die geplante Erhöhung des Kindergeldes 2027 steht zusätzlich im Steuerreformpaket, über das Bundesrat und Bundestag noch beraten.

Wie viel mehr hat eine Familie mit zwei Kindern?

Rechnerisch sind es ab 2027 acht Euro mehr je Kind und Monat, also 192 Euro im Jahr für zwei Kinder; ab 2028 mit 272 Euro je Kind sind es 312 Euro im Jahr mehr als 2026. Diese Summen ergeben sich aus den genannten Beträgen, unabhängig von der Modellrechnung der Bundesregierung.

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Quellen

  • § 66 EStG (Höhe des Kindergeldes, Kopplung in Absatz 3), § 31 EStG, § 32 Absatz 6 EStG, § 52 EStG – gesetze-im-internet.de, abgerufen am 19. September 2026
  • Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5874 vom 11. Mai 2026 und Beschlussempfehlung 21/6979
  • Deutscher Bundestag, Textarchiv zur Sitzung am 9. Juli 2026
  • Bundesrat, 1068. Sitzung am 25. September 2026, BundesratKOMPAKT (Stand 15. September 2026)
  • Bundesregierung und Bundesfinanzministerium, Einkommensteuerreform 2027, Kabinettbeschluss vom 2. September 2026
  • Wahlprogramme und Regierungsprogramme 2025 von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, Die Linke und BSW, Seitenangaben im Text

Alle Angaben mit Stand 19. September 2026.

Transparenz: Dieser Beitrag beschreibt Beschlüsse und Entwürfe mit Quellenangabe. Er bewertet keine Parteien und enthält keine Wahlempfehlung.

KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.

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