Familie und Geld in Ost und West: Was sich seit 1990 verändert hat

Beitragsbild: Familie und Geld in Ost und West

Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Ost und West derselbe Rentenwert. Der Weg dahin war lang: 1990 lag der Rentenwert in den neuen Ländern bei 15,95 D-Mark, im Westen bei 39,58 D-Mark. Andere Unterschiede sind geblieben: Die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren liegt im Osten bei 53,5 Prozent, im Westen bei 34,1 Prozent. Wir haben die wichtigsten amtlichen Zahlen zum Thema Familie und Geld in Ost und West zusammengestellt – jeweils mit Quelle und Stand.

Renten: Vom Zwei-Klassen-Wert zum einheitlichen Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Preis eines Entgeltpunkts in der gesetzlichen Rentenversicherung – er bestimmt, wie viel Rente ein Erwerbsjahr wert ist. 1990 war er in Ost und West weit auseinander:

  • 1. Juli 1990: 39,58 D-Mark in den alten Bundesländern, 15,95 D-Mark in den neuen – 40,3 Prozent des West-Werts.
  • 1996: 46,23 D-Mark zu 37,92 D-Mark (82,0 Prozent).
  • 2000: 48,58 D-Mark zu 42,26 D-Mark (87,0 Prozent).
  • 2018: 32,03 Euro zu 30,69 Euro (95,8 Prozent).
  • 1. Juli 2023: Mit der Rentenanpassung erreichte der Rentenwert Ost den West-Wert.
  • 1. Juli 2024: Die erste bundeseinheitliche Rentenanpassung – 39,32 Euro in ganz Deutschland.
  • 1. Juli 2026: 42,52 Euro, weiterhin einheitlich.

Für Familien heißt das: Der Wohnort entscheidet heute nicht mehr darüber, wie viel ein Entgeltpunkt Rente wert ist. Wie hoch die eigene Rente am Ende ausfällt, hängt weiter am Verdienst – Entgeltpunkte entstehen dort, wo Beiträge gezahlt werden. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, sammelt zusätzlich Punkte aus den Rentenansprüchen für Erziehung und Pflege.

Kinder in der Kita mit Betreuungsperson beim Spielen

Verdienste: Der Abstand schrumpft, ist aber nicht verschwunden

Der zweite große Unterschied betrifft das Einkommen vor der Rente. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verdienten Vollzeitbeschäftigte in den östlichen Bundesländern 1991 durchschnittlich 924 Euro im Monat, im Westen 1 987 Euro – mehr als das Doppelte. Bis 2024 ist der Osten deutlich aufgeholt: aus 924 Euro wurden 3 973 Euro, aus 1 987 Euro wurden 4 810 Euro.

Der Abstand bleibt trotzdem: 2024 lag der West-Verdienst immer noch um gut ein Fünftel höher. Bei den mittleren Verdiensten sieht es ähnlich aus – der Median der Vollzeitbeschäftigten lag 2025 in den östlichen Bundesländern (ohne Berlin) bei 46 013 Euro im Jahr und im Westen bei 55 435 Euro. Der Unterschied beträgt 9 422 Euro, der Osten erreicht 83,0 Prozent des West-Werts. Zum Vergleich: Der mittlere Bruttojahresverdienst aller Beschäftigten in Deutschland lag 2025 bei 54 066 Euro.

Kita-Betreuung: Der Osten bleibt vorn

Beim Thema Kinderbetreuung ist das Bild umgekehrt. Zum Stichtag 1. März 2026 waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) 53,5 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Tagesbetreuung, im Westen 34,1 Prozent. Bundesweit lag die Betreuungsquote bei 37,2 Prozent – mit 756 700 betreuten Kindern unter drei Jahren. Dass die Zahlen sinken, liegt vor allem an den gesunkenen Geburtenzahlen: Seit dem Höchststand 2023 ging die Zahl der betreuten Kleinkinder um 11,7 Prozent zurück.

Warum die Quoten so unterschiedlich sind, hat historische Wurzeln. In der DDR war die Betreuung von Vorschulkindern außerhäuslich organisiert, in der alten Bundesrepublik wurde sie vorrangig in der Familie verortet. In den ostdeutschen Ländern dominiert bis heute die Ganztagsbetreuung mit sechs bis zehn Betreuungsstunden. Für berufstätige Eltern macht genau das den Unterschied: Betreuungszeiten und Ganztagsplätze entscheiden darüber, ob eine Vollzeitstelle überhaupt möglich ist.

Mutter arbeitet im Homeoffice, Kind malt daneben

Kindergeld: Von 50 D-Mark zu 259 Euro

Beim Kindergeld gilt seit jeher in ganz Deutschland derselbe Betrag. Er ist seit 1990 kräftig gestiegen: Im Juli 1990 gab es 50 D-Mark für das erste Kind, 1996 waren es 200 D-Mark, im Jahr 2000 dann 270 D-Mark. Seit 2002 wird in Euro gezahlt – damals 154 Euro. Heute beträgt das Kindergeld für jedes Kind 259 Euro im Monat. In Stufen gestaffelt ist es nicht mehr: Der Betrag ist für jedes Kind gleich.

Wie sich Familienleistungen in den kommenden Jahren ändern, zeigen wir laufend in der Rubrik Kindergeld 2027 und im Beitrag Wohngeld 2027 – dort steht auch, was hinter den Zahlen für die Familienkasse steckt.

Was die Zahlen für Familien bedeuten

Drei Dinge lassen sich aus den amtlichen Zahlen ablesen. Erstens: Beim Rentenwert ist der Ost-West-Unterschied Geschichte – die Rentenangleichung ist abgeschlossen. Zweitens: Bei den Verdiensten bleibt ein Abstand von rund einem Fünftel, was sich über die Entgeltpunkte langfristig auch in der Rente abbildet. Drittens: Bei der Kinderbetreuung haben Familien im Osten strukturell bessere Voraussetzungen, Beruf und Kinder unter einen Hut zu bringen – dort liegt die Betreuungsquote fast 20 Prozentpunkte höher.

Für die Familienkasse ist außerdem wichtig, dass viele Leistungen bundesweit einheitlich geregelt sind: Kindergeld, Elterngeld oder Wohngeld unterscheiden nicht zwischen Ost und West. Unterschiede entstehen dort, wo Länder und Kommunen zuständig sind – etwa bei Kita-Plätzen, Betreuungszeiten und Ganztagsangeboten.

Alle aktuellen Änderungen bei Geld- und Familienleistungen sammeln wir in der Übersicht Familie & Geld. Zahlen zu einzelnen Leistungen aus dem Jahr 2027 finden sich dort ebenfalls.

Quellen

Alle Angaben mit Stand 2. Oktober 2026.

  • Statistisches Bundesamt, Verdienstunterschiede zwischen Ost und West (35 Jahre Deutsche Einheit): destatis.de
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 113/2026 vom 1. April 2026: Mittlerer Bruttojahresverdienst 2025: destatis.de
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 342/2026 vom 29. September 2026: Kindertagesbetreuung 2026: destatis.de
  • Bundeszentrale für politische Bildung, Kitas und Kindererziehung in Ost und West: bpb.de
  • Deutsche Rentenversicherung, aktueller Rentenwert (Zeitreihe): rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: gesetze-im-internet.de
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Renten steigen um 4,57 Prozent (Rentenwertbestimmungsverordnung 2024): bmas.de
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dossier „Kindergeld in Deutschland“ (Tabelle zur Kindergeldentwicklung, Quelle Statistisches Bundesamt): bmbfsfj.bund.de
  • Einkommensteuergesetz § 66 (Höhe des Kindergeldes): gesetze-im-internet.de

KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.

KI-Hinweis: Die Bilder im Beitrag wurden mit KI-Unterstützung erstellt.

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