CoronaEinreiseVO

CoronaEinreiseVO - Videoleben

Seit heute ist sie in Kraft. Die CoronaEinreiseVO des Landes Nordrhein-Westfalen. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende vom 9. April 2020.

Wenn man sich die Verordnung einmal genau durchliest, hier der link zum pdf, dann kommen schon ein paar Fragen auf…

Daher hier einmal nicht ein Beitrag über das was wir heute gemacht haben (der folgt noch, denn wir waren wieder für uns unterwegs), sondern meine Gedanken zu dem, was uns die Regierenden aufzwingen.

Wie verhindere ich als Regierung einen Osterurlaub!

Perfektes Timing oder? Am 9. April 2020, einen Tag vor den Osterfeiertagen, platziert. Die Verordnung tritt sofort, also quasi mit dem heutigen Karfreitag in Kraft und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 wieder außer Kraft. Das ist zufälligerweise das Ende der Osterferien. Ein Schelm, der böses dabei denkt.

Das Virus

Jetzt möchte ich an dieser Stelle sicherlich nicht das Coronavirus verharmlosen, wobei aktuell immer mehr Stimmen laut werden, dass das Virus auch nicht schlimmer sei als das sonst übliche Influenza-Virus. Vor allem nachdem bei den leider in letzter Zeit Verstorbenen genauer nach der Todesursache geforscht wird. Diese ist nämlich in vielen Fällen gar nicht das Coronavirus, das heißt, die Menschen sind dann gar nicht am Coronavirus sondern mit dem Coronavirus verstorben, SARS-CoV-2 war also nicht die Todesursache.

Und beim Blick nach u. a. Italien, Spanien, Frankreich und die USA darf man sich dennoch fragen: Ist das Coronavirus doch gefährlicher als viele denken? Man bedenke nur die nun heute bekannt gewordenen Massengräber im Raum New York.

Was mir heute Abend aufgefallen ist: In der heute-Sendung um 19.00 Uhr wurde nicht von “durch das Coronavirus Verstorbenen” sondern stattdessen “im Zusammenhang mit dem Coronavirus Verstorbenen” gesprochen. War das in den letzten Tagen auch schon so, oder ist mir das erst heute aufgefallen?

Vernunft

Ich möchte an dieser Stelle aber einmal eine provokante Frage stellen! Was spricht dagegen, mit den Personen, mit denen man jetzt auch schon in häuslicher Gemeinschaft ist, zusammen in einem Ferienhaus Urlaub zu machen? Sei es im In- oder Ausland.

Es geht doch im Wesentlichen darum, sich vernünftig zu verhalten. Also vor allem Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten sowie sich nicht in Gruppen zu treffen. Und das geht zu Hause und in einem Ferienhaus, oder etwa nicht?

Gegen einen Ferienhausurlaub spricht, dass man sich ggf. in eine Gegend begibt, die stärker als die Heimat unter den Erkrankten zu leiden hat und dass dort die Krankenhäuser eventuell sehr stark aus- oder auch überlastet sind. Also ist es eigentlich am besten, zu Hause zu bleiben. Aber das doch gerne aus eigenem Willen und nicht aufgezwungen, oder?

häusliche Quarantäne und Meldung beim Gesundheitsamt

Die CoronaEinreiseVO beschreibt auch Ausnahmen, also Personen, die nicht unter die Verordnung fallen. Pendler, LKW-Fahrer, etc. sind für mich absolut nachvollziehbar. Aber warum darf ich mich bis zu 72 Stunden im Ausland aufhalten und muss dann nach der Einreise nicht in eine häusliche Quarantäne und mich beim Gesundheitsamt melden? Passiert ab der 73. Stunde etwas mit mir? Bin ich dann anfälliger für das Coronavirus?

In der Verordnung wird das so begründet: “Bei einem kurzen Aufenthalt im Ausland ist mit weniger sozialen Kontakten zu rechnen als bei einem längeren, ggf. zeitlich unbegrenzten Aufenthalt. Durch diese Einschränkung soll insbesondere auf die Personen Rücksicht genommen werden, die an der Grenze zu Belgien oder den Niederlanden leben und das Land Nordrhein-Westfalen für notwendige Erledigungen oder Besuche verlassen.”

Lese ich da richtig? Besuche? Also genau das, wird hierzulande unterbunden werden soll und wo sich alle dran halten sollen?

20. April 2020

Was ist denn nun, wenn jemand seinen Osterurlaub antritt, mehr als 72 Stunden im Ausland verbringt und erst am 20. April 2020, früh Morgens, wieder in die Bundesrepublik einreist?

– Schließlich tritt die Verordnung nach § 4 mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft. –

Muss diese Person dann nicht 14 Tage in häusliche Quarantäne und sich nicht beim örtlichen Gesundheitsamt melden? Oder habe ich da etwas in der Verordnung überlesen?

Diskussion

Man könnte jetzt noch viel weiter gehen und über die Zweckmäßigkeit des Lockdowns sprechen, über die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgen, aber das würde den Rahmen – zumindest dieses Beitrages – sprengen. Ich freue mich daher über kontroverse Diskussionen in den Kommentare zu diesem Beitrag.

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3 Comments

  1. […] Auf unserer Freizeitseite Videoleben führen wir zudem ein Corona-Tagebuch und haben führen hier eine Diskussion über die aktuelle und noch bis zum 19. April 2020 geltende CoronaeinreiseVO. […]

  2. […] zum Thema Reisen…die CoronaeinreiseVO ist jawohl genau so ein Witz. Aber dazu habe ich mich ja bereits ausgiebig […]

  3. […] zum Thema Reisen…die CoronaeinreiseVO ist jawohl genau so ein Witz. Aber dazu habe ich mich ja bereits ausgiebig […]

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